BRAUNSCHWEIG HANNOVER WESER-EMS  

Mitgliederverwaltung BVN

Die Vereinsfunktionäre können Änderungen bei ihren Mitgliedern elektronisch beantragen. Nachdem die Änderung beantragt wurde, werden die zuständigen Bezirkspassstellen und der Verbandskassenwart elektronisch über diesen Änderungswunsch informiert.

Die beantragte Änderung ist aber erst gültig, wenn diese tatsächlich durch die Bezirkspassstellen in der Mitgliederverwaltung vorgenommen wurde.

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