Anlagen gelten erst als abgenommen, wenn
a) Das Ergebnis der Abnahme beim Landessportwart vorliegt.
b) Das Protokoll der Abnahme der DBU
Jürgen Dozauer
Leiter Technische Kommission
leiter.tk@dbu-bowling.com
Tiefkarstr. 12
82481 Mittenwald
vorliegt.
c) Die Lizenzgebühr bei der DBU bezahlt ist.
Ab der Saison 2009/10 sind die von den Landesverbänden gemeldeten Teilnehmern zu den Bundesliga-Aufstiegsspielen nur noch spielberechtigt, wenn die höchste Liga des Landes ausschl. auf abgenommenen Anlagen gespielt hat.
| Wichtige Informationen - bitte beachten:
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Thomas Piesold
lt. Beschluss der DBU-Hauptversammlung am 25.02.06 in Schwerin keine Bahnenabnahmen/Checks in Niedersachsen durchführen darf.
Abnahmen/Checks/Protokolle von Thomas Piesold sind ungültig!
Weiterhin wird auf allen Bowlinganlagen ab 24.02.17 (gilt nicht für vorherige Abnahmen) kein Sportbetrieb mehr mit einem Protokoll von Volkmar Wolff durchgeführt.
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